Franziskaner vom Hülfensberg

Wir Franziskaner

heißen Sie auf dem Hülfensberg herzlich willkommen! Wir freuen uns, an diesem besonderen Wallfahrtsort für Sie da sein zu dürfen

Schild mit der Aufschrift "Franziskaner Kloster"

Angebote

"Wenn es dir gut tut, dann komm!" Frauen und Männer sind eingeladen, eine Mitlebewoche bei uns zu verbringen.

Konrad- Martin- Kreuz auf dem Hülfensberg

Wallfahrten

Wallfahrten auf den Hülfensberg sind seit dem Spätmittelalter bekannt und erlebten mit der Ankunft der Franziskaner auf dem Hülfensberg 1860 einen Aufschwung.

Pfeifen von der Orgel auf dem Hülfensberg

Konzerte

Konzerte gehören zum festen Programm des Hülfensberges. Sie beginnen um 15.00 Uhr. Der Eintritt ist frei, am Ende des Konzerts bitten wir um eine Spende.

Aktuelles

Am 1. Adventssonntag, den 30.11.2025 um 10.00 Uhr feiern wir einen Gottesdienst zur Eröffnung der Spendenaktion.

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In der Regel jede zweite Woche laden die Brüder auf dem Hülfensberg zu einer Woche des Mitlebens ein.

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Am Sonntag, 26. Oktober, besuchte der Erfurter Bischof Ulrich Neumeyer die Gemeinschaft auf dem Hülfensberg.

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Mit dem Gottesdienst am Sonntag, 26. Oktober, endete die diesjährige Wallfahrtszeit.

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Im Gottesdienst zum Erntedankfest und zum Franziskusfest am Sonntag den 5. Oktober hat sich die neue Hausgemeinschaft im Franziskanerkloster auf dem…

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Gottesdienste

Mittwochs 16.00 Uhr von Mai bis Oktober Wallfahrtsgrotte (bei gutem Wetter)
  15.00 Uhr von November bis Ende April Kirche
Freitags 18.00 Uhr Kirche
Sonntags 10.00 Uhr Nov-April: Kirche
    Mai-Okt: Wallfahrtsgrotte (bei gutem Wetter)
Wenn sie uns unterstützen möchten, können sie dies mit einer Spende auf folgendes Konto tun:
Kontoinhaber: Deutsche Franziskanerprovinz - Hülfensberg
Bankverbindung: Kreissparkasse Eichsfeld
IBAN: DE25 8205 7070 0220 0004 09
BIC: HELADEF1EIC
Verwendungszweck: Spende Hülfensberg

Bei Angabe der Adresse stellen wir ab einem Betrag von 300,- € eine Spendenquittung aus. Die Nachweisgrenze für Spenden liegt seit dem 1.1.2021 bei 300,- Euro. Das heißt, dass für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300,- Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.